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Aktenzeichen V 209/16
Datum 28.10.1916
Leitsatz 1. Ist die Vorschrift des § 1165 sinngemäß auch auf den Fall des § 1173 Abs. 2 BGB. anzuwenden? 2. Ist im Sinne des § 1164 BGB. der Vollstreckungsschuldner im Verhältnis zum Ersteher dessen Rechtsvorgänger?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640590F0077
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