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Aktenzeichen VI 219/16

Datum 23.11.1916

Leitsatz Steht die Rechtskraft eines gemäß § 304 ZPO. über den Grund des Anspruchs erlassenen Zwischenurteils der gänzlichen Abweisung der Klage entgegen, wenn sich in dem Verfahren über den Betrag des Anspruchs ergibt, daß der Beklagte nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten und ihm die Klage gar nicht zugestellt war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059190117

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