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Aktenzeichen III 306/16
Datum 06.02.1917
Leitsatz Kann der Vermieter den Ausschluß oder eine Einschränkung seiner Haftung für Mängel der Mietsache daraus ableiten, daß einer von ihm für notwendig erklärten Verschiebung der gebotenen Änderung des Zustandes der Mieter nicht widersprochen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059550384
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