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Aktenzeichen II 403/16

Datum 06.02.1917

Leitsatz Muß bei der Kündigung einer Gesellschaft aus wichtigem Grunde derjenige Gesellschafter, der durch sein schuldhaftes Verhalten zur Kündigung Anlaß gegeben hat, dem anderen Gesellschafter den Schaden ersetzen, der diesem durch die vorzeitige Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses entsteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464059590398

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