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Aktenzeichen II 547/82
Datum 27.04.1883
Leitsatz Wird die Zustellung des Berufungsschriftsatzes, welche an den gegnerischen Prozeßbevollmächtigten der ersten Instanz erfolgt, dadurch ungültig, daß der mit der Übergabe des Schriftsatzes Beauftragte von der bereits geschehenen Bestellung des zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten der Gegenpartei Kenntnis hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009640346
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