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Aktenzeichen II 174/83

Datum 10.07.1883

Leitsatz Ist die Revisionssumme als vorhanden anzunehmen, wenn der Beklagte infolge der vorläufigen Vollstreckung des ersten Urteiles an den Kläger mehr als 1500 M bezahlt, und der Kläger infolge des abändernden Berufungsurteiles dem Beklagten mehr als 1500 M erstattet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464009750410

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