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Aktenzeichen V 366/16

Datum 14.04.1917

Leitsatz 1. Zeitliche Herrschaft des preuß. Wassergesetzes vom 7. April 1913. 2. Ist durch Art. 89 Nr. 2 preuß. AG. z. BGB. Art. 644 Code civil auch so weit, als er noch bestand, aufgehoben worden? 3. Recht des Ufereigentümers zur Ableitung des Wassers a) nach Art. 644 Code civil, b) nach dem preuß. Wassergesetze. 4. Können die Rechte des Uferanliegers auch von demjenigen geltend gemacht werden, dem das Ufergrundstück auf Grund eines Kaufvertrags von dem Eigentümer übergeben, aber noch nicht aufgelassen worden ist? 5. Kann Schadensersatz auch beansprucht werden für die Entziehung von Vorteilen, welche nur durch eine rechtswidrige Handlung hätten erlangt werden können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A0E0052

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