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Aktenzeichen VII 394/16
Datum 23.03.1917
Leitsatz Wird die einjährige Frist der §§ 41 und 42 KO. durch eine an sich wegen eines Mangels der Zustellung unwirksame Klagerhebung dann gewahrt, wenn der Mangel mit rückwirkender Kraft geheilt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A140086
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