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Aktenzeichen VI 450/16

Datum 02.04.1917

Leitsatz 1. Auftragwidrige Handlungen des Beauftragten. 2. Bedeutung allgemeiner Weisungen über die Verwendung eingenommener Geldbeträge, die im Auftragsverhältnis der Auftraggeber dem Beauftragten erteilt. Befreien sie diesen von den Verpflichtungen der Rechenschaft und der Herausgabe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A1F0129

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