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Aktenzeichen III 36/17
Datum 12.06.1917
Leitsatz 1. Ist in Preußen der Oberlandesgerichtspräsident zur Vereinbarung einer Pauschvergütung an Stelle der gesetzlichen Reisekosten befugt? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist der Staat zur Rückforderung überhobener Reisekosten und zur Einbehaltung des Gehalts behufs Tilgung dieses Rückforderungsanspruchs befugt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A4F0314
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