zurück

Aktenzeichen V 70/17

Datum 20.06.1917

Leitsatz 1. Wird der Erwerb eines auf einem Grundstück eingetragenen Rechtes, der gegen ein Veräußerungsverbot verstößt, durch die Regeln vom guten Glauben auch dann geschützt, wenn der Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgt? 2. Tritt ein im Wege einer einstweiligen Verfügung erlassenes, eine Briefhypothek betreffendes Veräußerungsverbot erst dann in Wirkung, wenn der durch das Verbot Begünstigte den Besitz des Hypothekenbriefs erlangt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A570335

Download PDF

zurück