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Aktenzeichen V 33/17
Datum 23.06.1917
Leitsatz 1. Bleibt der Kläger, der im Laufe des Rechtsstreits die Streitsache veräußert hat, für eine anhängig gewordene Widerklage legitimiert, auch wenn bei dieser -- ohne Klagänderung -- der Antrag geändert wird? 2. Kann gegen Hypothekengläubiger, die komplottmäßig zur Beseitigung eines fremden Besitz- und Ablösungsrechts zusammenwirken, der Verlust des Hypotheken- und Zwangsversteigerungsrechts ganz oder teilweise ausgesprochen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A5A0350
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