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Aktenzeichen V 145/17

Datum 29.09.1917

Leitsatz 1. Liegt unzulässige Klagänderung vor, wenn der Kläger auf Grund einer Abtretung geklagt, die Abtretung jedoch erst nach der Klagerhebung angenommen hat und sich nunmehr auf diesen Abtretungsvertrag stützt? 2. Abtretung einer Forderung zahlungshalber an einen Gläubiger des Abtretenden. Bedarf es zum Zustandekommen des Abtretungsvertrags einer Annahmeerklärung gegenüber dem Abtretenden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405A6D0430

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