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Aktenzeichen VI 255/17
Datum 18.10.1917
Leitsatz Muß der Gläubiger, der für seine Forderung einen Bürgen sucht, diesen vor Eingehung der Bürgschaftsverpflichtung über die Verhältnisse des Hauptschuldners aufklären? Unter welchen Voraussetzungen handelt er zum Schaden des Bürgen wider die guten Sitten, wenn er dies unterläßt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B160080
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