zurück

Aktenzeichen III 193/17

Datum 06.11.1917

Leitsatz Kommt dem Beamten die Vorschrift des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. auch dann zugute, wenn er zugleich dem anderen, von dem der Verletzte Ersatz zu erlangen vermag, auf Schadensersatz haftet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B1B0096

Download PDF

zurück