zurück
Aktenzeichen III 241/17
Datum 23.11.1917
Leitsatz Genügt die bei der Bestimmung einer Nachfrist abgegebene Erklärung, daß der Erklärende sich für den Fall des Ablaufs der Frist den Rücktritt vorbehalte, der Vorschrift des § 326 Abs. 1 BGB.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B2B0164
zurück