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Aktenzeichen III 241/17

Datum 23.11.1917

Leitsatz Genügt die bei der Bestimmung einer Nachfrist abgegebene Erklärung, daß der Erklärende sich für den Fall des Ablaufs der Frist den Rücktritt vorbehalte, der Vorschrift des § 326 Abs. 1 BGB.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B2B0164

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