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Aktenzeichen II 225/17
Datum 20.11.1917
Leitsatz Wird die Rücktrittserklärung, die der nicht säumige Teil nach einer zu kurz bemessenen Nachfrist abgibt, unter allen Umständen mit dem späteren Ablaufe der angemessenen Frist wirksam? Geschieht dies namentlich dann, wenn der Nichtsäumige zu erkennen gegeben hat, daß er die Leistung auch innerhalb der angemessenen Frist nicht annehmen wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B320204
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