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Aktenzeichen V 196/17

Datum 24.11.1917

Leitsatz 1. Welches Verhältnis muß der Rechtsirrtum des Erwerbers einer Hypothek oder Grundschuld betreffen, wenn dadurch Einreden, die dem Eigentümer auf Grund eines zwischen ihm und dem bisherigen Gläubiger bestehenden Rechtsverhältnisses gegen die Hypothek oder Grundschuld zustehen, ausgeschlossen sein sollen? 2. Wirkungen der fiduziarischen Abtretung einer Hypothek oder Grundschuld.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B360218

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