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Aktenzeichen I 123/17

Datum 10.11.1917

Leitsatz Kann, wenn im Falle des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. ein Vorprozeß geführt wurde, um von einem Dritten Schadensersatz zu erlangen, von dem wirklich Schuldigen auch die Erstattung der Kosten dieses Prozesses beansprucht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B380232

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