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Aktenzeichen II 389/17

Datum 11.01.1918

Leitsatz Genügt es zum Fortfall der handelsrechtlichen Rügepflicht des Käufers, wenn der Verkäufer das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft erst nach der Ablieferung der Ware, aber noch innerhalb der für den Käufer laufenden Rügefrist erfährt und dem Käufer keine Mitteilung davon macht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405B6A0420

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