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Aktenzeichen VI 339/17
Datum 21.01.1918
Leitsatz 1. Wann ist ein Gläubiger im Liquidationsverfahren einer Gesellschaft m. b. H. im Sinne des § 73 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 20. April 1892/20. Mai 1898 als bekannt anzusehen? 2. Kann der Gläubiger einer Gesellschaft m. b. H., dessen Forderung bei der Liquidation der Gesellschaft nicht berücksichtigt worden ist, Befriedigung von dem Alleingesellschafter fordern, an den der Liquidationsüberschuß ausgeschüttet worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C120077
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