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Aktenzeichen VII 419/17

Datum 01.03.1918

Leitsatz Ist die Stempelbefreiung aus Abs. 10 Nr. 3 der Tarifst. 32 preuß. StempStG. vom 30. Juni 1909 anwendbar auf Verträge, durch die sich eine sog. Verkaufsstelle -- eine durch das Zusammenwirken einer Anzahl warenerzeugender Einzelfirmen behufs lohnenderen Vertriebs ihrer Erzeugnisse geschaffene selbständige Rechtsperson -- zur Lieferung solcher Erzeugnisse im eigenen Namen verpflichtet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405C430274

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