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Aktenzeichen VI 230/18

Datum 07.10.1918

Leitsatz 1. Ist das Revisionsgericht von Amts wegen zur Nachprüfung verpflichtet, ob das Berufungsgericht gemäß § 565 Abs. 2 ZPO. die im früheren Revisionsurteile der Aufhebung zugrunde gelegte rechtliche Beurteilung auch seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat? 2. Grenzen der Bindung des Berufungsgerichts nach § 565 Abs. 2 ZPO. Erstreckt sie sich auf Aussprüche des Revisionsgerichts, wodurch Revisionsangriffe zurückgewiesen oder worin Annahmen des Berufungsgerichts als frei von Rechtsirrtum erklärt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E030011

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