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Aktenzeichen I 252/18
Datum 29.01.1919
Leitsatz Kann eine mit einer Zurückbehaltungseinrede behaftete Forderung aufgerechnet werden, wenn sich der Gegner hinsichtlich der Leistung, wegen deren er zurückhält, im Annahmeverzuge befindet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405E5A0309
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