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Aktenzeichen V 268/18

Datum 08.03.1919

Leitsatz Inwiefern kann auf Erfüllung der von einem Hypothekengläubiger dem Eigentümer gegenüber übernommenen Verpflichtung, einer erst zu bestellenden Baugeldhypothek den Vorrang einzuräumen, auch derjenige in Anspruch genommen werden, auf welchen der verpflichtete Hypothekengläubiger seine Hypothek durch Scheingeschäft verschoben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F340160

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