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Aktenzeichen III 388/18

Datum 21.03.1919

Leitsatz 1. Schließt die Bestimmung eines Mietvertrags, daß Abänderungen und Zusätze zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Abfassung und der Unterschrift beider Teile bedürfen, die Gültigkeit einer mündlichen Abrede unter allen Umständen aus? 2. Bedeutung der Zusicherung völliger Brauereifreiheit der vermieteten Gastwirtschaft.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746405F3A0175

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