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Aktenzeichen V 113/19
Datum 21.05.1919
Leitsatz Scheckprozeß. Muß die Klagschrift die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß im Scheckprozesse geklagt werde, oder genügt die Angabe "im Wechselprozeß"?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060190100
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