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Aktenzeichen V 113/19

Datum 21.05.1919

Leitsatz Scheckprozeß. Muß die Klagschrift die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß im Scheckprozesse geklagt werde, oder genügt die Angabe "im Wechselprozeß"?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060190100

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