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Aktenzeichen VI 139/19

Datum 26.06.1919

Leitsatz 1. Wird durch die Übernahme einer Wechselverpflichtung für fremde Schuld ein Rechtsverhältnis zwischen dem Wechselschuldner und dem Gläubiger einerseits und zwischen dem ersteren und dem Hauptschuldner anderseits begründet, vermöge dessen auf den die Wechselschuld tilgenden Wechselschuldner die Hauptschuld mit den dafür bestellten Sicherheiten nach § 774 oder nach § 426 BGB. übergeht? 2. Über stillschweigende Willenserklärungen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060250136

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