zurück
Aktenzeichen VI 144/19
Datum 12.07.1919
Leitsatz Zur Haftung mehrerer Personen für einen und denselben einem Dritten zugefügten Schaden, wenn die Täterschaft einer jeden von ihnen möglich ist, aber nicht festgestellt werden kann, und auch eine schuldhafte Beteiligung an gemeinsamer Gefährdung nicht vorliegt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640603D0224
zurück