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Aktenzeichen V 131/19

Datum 17.09.1919

Leitsatz 1. In welchem Zeitpunkte kommt ein Vertrag zustande, wenn Antrag und Annahme je von einem anderen Notar und an verschiedenen Orten beurkundet werden? 2. Nach welchen Grundsätzen ist die im Antrag enthaltene Erklärung auszulegen, daß der Antragende bis zu einem bestimmten Tage und bis zu der angegebenen Stunde dieses Tages gebunden bleibe? 3. Zu dem Falle, wenn der Antragende vom Eingange der notariellen Annahmeerklärung bei dem Notar, der den Antrag beurkundet hatte, innerhalb der Annahmefrist durch einen Dritten Kenntnis erhält.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640604D0273

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