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Aktenzeichen II 144/19

Datum 10.10.1919

Leitsatz 1. Zum Begriff des Kettenhandels. 2. Macht ein Mangel der Erlaubnis zum Handel mit Lebensmitteln nach § 1 ReichskanzlerVO. vom 24. Juni 1916 den Kaufvertrag über solche Lebensmittel nichtig? 3. Verstößt die Annahme des Kaufpreises aus einem derartigen Kaufvertrag auf seiten des Verkäufers gegen das Verbot der Reichskanzlerverordnung oder gegen die guten Sitten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464060620343

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