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Aktenzeichen III 174/19

Datum 28.11.1919

Leitsatz 1. Kann über einzelne Teile einer nach Zeitabschnitten berechneten Schadensersatzforderung durch Teilurteil entschieden werden? 2. Kann von der Zurückverweisung nach § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. abgesehen werden, wenn die Sache zur Entscheidung über den Betrag reif ist? 3. Kann der Revisionskläger, der die Unzulässigkeit einer Betragsentscheidung wegen Verstoßes gegen § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. rügt, verlangen, daß die unzulässige Entscheidung insoweit, als sie zu seinen Gunsten ergangen ist, aufrecht erhalten und die Sache nur im übrigen an das Landgericht zurückverwiesen werde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640613E0212

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