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Aktenzeichen I 191/19

Datum 29.11.1919

Leitsatz 1. Kann der Nebenintervenient seine Berufung weiter verfolgen, wenn die Hauptpartei die von ihr eingelegte Berufung zurücknimmt? 2. Zur rechtlichen Stellung des Schiffsmaklers. 3. Zur Anwendung räumlich beschränkter Handelsgebräuche.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640613F0215

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