zurück
Aktenzeichen I 191/19
Datum 29.11.1919
Leitsatz 1. Kann der Nebenintervenient seine Berufung weiter verfolgen, wenn die Hauptpartei die von ihr eingelegte Berufung zurücknimmt? 2. Zur rechtlichen Stellung des Schiffsmaklers. 3. Zur Anwendung räumlich beschränkter Handelsgebräuche.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640613F0215
zurück