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Aktenzeichen VI 308/19
Datum 12.01.1920
Leitsatz Über den Tatbestand der Klagänderung, 1. wenn darüber gestritten wird, ob die Hergabe gewisser Geldbeträge, die die Grundlage der Klage bildet, als Darlehen oder als Gesellschaftseinlage erfolgt ist; 2. wenn der Erbe des ursprünglichen Klägers den Klaganspruch statt auf dessen Rechte auf eigenen Rechtserwerb unter Lebenden stützt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062060022
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