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Aktenzeichen V 323/19

Datum 17.01.1920

Leitsatz 1. Schwebezustand bei einem von einer Landgemeinde mit dem Eigentümer formgerecht geschlossenen Grundstückskaufvertrage, der zur Wirksamkeit noch der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf. 2. Ist der an dem Grundstücke Vorkaufsberechtigte vor Erteilung der Genehmigung zur Ausübung des Vorkaufsrechts berechtigt? 3. Ist es in dieser Hinsicht von Einfluß, wenn die Vertragschließenden, um die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern, den Vertrag vor Erteilung der Genehmigung wieder aufgehoben haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640620C0044

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