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Aktenzeichen V 343/19

Datum 07.02.1920

Leitsatz 1. Zur Beweislast, wenn der schuldnerische Eigentümer behauptet, daß die von ihm bestellte Darlehenshypothek mangels Valutierung nicht zur Entstehung gelangt sei, und der eingetragene Gläubiger geltend macht, daß die Schuld schenkweise begründet worden sei. 2. Gehört es zur Erfüllung des Formerfordernisses aus § 518 Abs. 1 BGB., daß aus der Schenkungsurkunde hervorgeht, daß das Versprechen schenkweise abgegeben worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062240124

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