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Aktenzeichen V 288/19
Datum 06.03.1920
Leitsatz 1. Begriff der Erbpacht nach preuß. Allg. Landrechte. 2. Ist Erwerb des Eigentums im guten Glauben an die Richtigkeit des Buchinhalts möglich, wenn in Abt. II des Grundbuchs für einen anderen als den eingetragenen Eigentümer ein Erbpachtrecht eingetragen steht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640623F0215
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