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Aktenzeichen V 189/19
Datum 13.03.1920
Leitsatz Wann ist die Zustellung eines Urteils von Anwalt zu Anwalt erfolgt, wenn der prozeßbevollmächtigte Anwalt das ihm vom Gegenanwalte behändigte Urteil in der irrtümlichen Annahme, er sei nicht mehr Prozeßbevollmächtigter, nicht annehmen zu wollen erklärt, demnächst aber nach Erkennung seines Irrtums das Empfangsbekenntnis ausgestellt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062460241
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