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Aktenzeichen III 388/19
Datum 26.03.1920
Leitsatz Was ist im Sinne von § 57 Satz 3 ZVG. unter dem ersten Termine zu verstehen, für den die Kündigung zulässig ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062500273
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