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Aktenzeichen III 388/19

Datum 26.03.1920

Leitsatz Was ist im Sinne von § 57 Satz 3 ZVG. unter dem ersten Termine zu verstehen, für den die Kündigung zulässig ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464062500273

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