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Aktenzeichen II 541/19

Datum 04.05.1920

Leitsatz Wer haftet beim Versendungskauf für die Kosten von Versicherungen, die nach Auslieferung der Ware an den Spediteur von diesem oder von seinem Beauftragten am Ankunftsort ohne Wissen und Zutun des Verkäufers und des Käufers auf die Ware gelegt wurden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063110056

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