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Aktenzeichen V 433/19
Datum 24.04.1920
Leitsatz Ist auch die auf Grund einer nicht beurkundeten oder nicht formgerecht beurkundeten, vor dem Grundbuchrichter erklärten Auflassung erfolgte Eintragung des Erwerbers rechtswirksam?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063130065
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