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Aktenzeichen V 433/19

Datum 24.04.1920

Leitsatz Ist auch die auf Grund einer nicht beurkundeten oder nicht formgerecht beurkundeten, vor dem Grundbuchrichter erklärten Auflassung erfolgte Eintragung des Erwerbers rechtswirksam?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464063130065

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