Muß der vollstreckbare Schuldtitel, welcher nach §. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1879 zu den Voraussetzungen der Anfechtungsklage gehört, auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sein, oder kann derselbe auch die Herausgabe individueller Sachen betreffen?
Unter welchen Voraussetzungen kann der Käufer dem Verkäufer auf Fehler der Ware gestützte Einreden entgegen setzen, wenn die Ware in Hamburg zu übergeben und zu empfangen war, der nicht in Hamburg wohnhafte Käufer sich aber vorbehalten hatte, dem Verkäufer Instruktion in bezug auf die für den Käufer zu bewirkende Abladung der Ware an eine von dem Käufer zu bestimmende Adresse an einem dritten Orte zu erteilen, der Verkäufer sich bereit erklärt hatte, einer solchen Instruktion zu entsprechen, die Kontrahenten auch vorausgesetzt haben, der Käufer werde vor der Versandinstruktion und vor deren Ausführung weder selbst zur Prüfung der Ware nach Hamburg kommen, noch einen Dritten mit dieser Prüfung betrauen?
Klage gegen den falsus procurator (Art. 298 H.G.B.). Beweislast. Haftet der als Bevollmächtigter Auftretende nur für das Vorhandensein der Vollmacht oder auch für die Durchführbarkeit des Anspruches gegen den Vollmachtgeber. Verhältnis des Auftrages, im Namen des Auftraggebers zu handeln, zu dem Auftrage, als Kommissionär aufzutreten?
Ist der Verkäufer, nachdem er die Zurücknahme der übersandten und ihm zur Disposition gestellten Ware verweigert und auf Zahlung des Kaufpreises geklagt hatte, noch befugt, die (nicht zurückgenommene) Dispositionsstellung anzunehmen?
Setzt die Bestimmung des §. 411 C.P.O. voraus, daß eine Beweisaufnahme stattgefunden habe?
Betriebsreglement für die Eisenbahnen Deutschlands §. 50. Ist der Absender berechtigt, einen bestimmten Transportweg vorzuschreiben, wenn der Transport durch das Ausland gehen soll?
1. Inwiefern sind auf das Staatsdienerverhältnis nach gemeinem deutschen und nach preußischem Rechte die privatrechtlichen Normen des Dienstvertrages anzuwenden?
2. Haftung des Dienstherrn aus dem Dienstvertrage für den durch mangelhafte Beschaffenheit von Lokalitäten, Arbeitswerkzeugen u. dgl. verursachten Schaden nach gemeinem deutschen und nach preußischem Rechte.
1. Verbindung der Erbschaftsklage mit der erbschaftlichen Singularklage.
2. Insinuation großer Schenkungen unter Lebenden, insbesondere Schenkungen des ganzen -- gegenwärtigen und zukünftigen -- Vermögens. Ist Insinuation von Schenkungen sub modo notwendig? Grundsätze über die Ausmittelung des Wertes der Gegenleistungen. Erklärung der Schenkung von Immobilien zu Protokoll des Ortsgerichtes als Hilfsbeamten der Justiz nach dem Partikularrechte des Großherzogtumes Hessen.
Ist nach gemeinem deutschen Rechte die Klage eines Kindes auf Verneinung der Vaterschaft desjenigen, welcher nach der gesetzlichen Vermutung als sein ehelicher Vater zu gelten hätte, statthaft?