Wie regelt sich die Beweislast der positiven und negativen Momente des Thatbestandes einer den Klagegrund bildenden unerlaubten Handlung? Welchen Einfluß übt die beklagterseits der Klagebehauptung eines solchen negativen Momentes entgegengesetzte Versicherung eines bestimmten positiven Sachherganges auf die Klarlegungspflicht des Klägers?
Voraussetzung der Haftung des Arrestklägers für den durch die Ausbringung des Arrestes entstandenen Schaden nach hamburgischen Rechte?
2. Kann in dem Falle, wenn im Einverständnisse des Arrestklägers der Arrest gegen Hinterlegung von Wertpapieren seitens des Arrestbeklagten nach Maßgabe des § 803 Z.P.O. aufgehoben ist, der Schadensanspruch des Arrestbeklagten wegen ungerechtfertigter Ausbringung des Arrestes ohne weiteres auf die Differenz zwischen dem Zinsertrage der hinterlegten Wertpapiere und dem gesetzlichen bezw. landesüblichen Zinsfuße gegründet werden?
1. Anwendbarkeit des §. 128. I. 11. A.L.R. auf den Handelskauf.
2. Gebührt dem Frachtführer an denjenigen Waren, welche ihm der Verkäufer zum Transport und zur Ablieferung an den Käufer ausgehändigt hat, deren Eigentum aber gemäß §. 128. I. 11 A.L.R. sofort durch diese Aushändigung auf den Käufer übergegangen ist, das Retentionsrecht aus Art. 313 H.G.B. wegen ihm (dem Frachtführer) an den Verkäufer aus früheren beiderseitigen Handelsgeschäften zustehender und fälliger Forderungen?
Wird durch Verurteilung zu einer auf bestimmte Zeit geforderten Entschädigungsrente aus §. 2 des Haftpflichtgesetzes die Haftpflicht auch für eine spätere, weitergehende Entschädigungsklage rechtskräftig festgestellt? Wie ist diese Klage zu begründen? Kann bei Feststellung der Rente berücksichtigt werden, daß der zur Zeit des Unfalles noch unerwachsene Verletzte inzwischen das Alter der vollen Erwerbsfähigkeit erreicht hat?
Wird die Einrede der Formlosigkeit des Schenkungsversprechens beseitigt, wenn der zur Erfüllung des letzteren ausgestellte Wechsel dem Schenkungsnehmer übergeben worden ist?
1. Kann die gegen einen ausgeschiedenen Genossenschafter laufende Verjährung nicht bloß durch Rechtshandlungen gegen die fortbestehende Genossenschaft, sondern auch durch Rechtshandlungen gegen die Liquidatoren der aufgelösten Gesellschaft oder die Konkursmasse unterbrochen werden?
2. Welche Rechtshandlungen sind geeignet, die Verjährung gegen die Konkursmasse zu unterbrechen?
Ist die einheimische Verjährungsfrist für Wechsel, welche im Auslande ausgestellt und zahlbar sind, auch dann nicht maßgebend, wenn die Klagverjährung als ein prozessuales Rechtsinstitut betrachtet wird?
Statutarischer Vorbehalt der Einziehung des Aktienrechtes bei Einzahlungsverzug. Unwirksamkeit der Festsetzung, daß der Zeichner sich durch Aufgabe des Aktienrechtes von weiteren Einzahlungen soll befreien dürfen. Bringt die Ausübung des Einziehungsrechtes seitens der Gesellschaft nur die Rechte des Zeichners oder auch seine Pflicht zu weiteren Einzahlungen in Wegfall?