1. Leibrentenvertrag oder Vitalizienvertrag? 2. Wie ist der Anspruch zu berechnen, der dem Kinde wegen einer Pflichtteilsverletzung, die als Folge eines von dem Parens abgeschlossenen Leibrentenvertrages eintritt, gegen den Leibrentenverkäufer entsteht?
1. Ist die Erbschaftssteuer des Gesetzes vom 30. Mai 1873 eine von der Erbschaftsstempelabgabe des Stempelgesetzes vom 7. März 1822 wesentlich verschiedene Abgabe?
2. Wie wirkt die in einem neuen Verjährungsgesetze enthaltene Änderung der Verjährungszeit auf eine laufende Verjährung?
Welche rechtlichen Folgen hat die Einleitung der Zwangsverwaltung eines Grundstückes durch Zustellung des Gerichtsbeschlusses an den Schuldner für die Mieter? Tritt in betreff ihrer die Beschlagnahme erst mit der Benachrichtigung von derselben oder mit der Zustellung des Zahlungsverbotes in Wirksamkeit?
Nach welchen Grundsätzen ist die Vermögensauseinandersetzung zu bewirken, wenn in dem nach dem Tode eines Ehegatten fortgesetzten Ehescheidungsprozesse zwar die Scheidungsklage für begründet, aber kein Teil für überwiegend schuldig erklärt ist?
Sind die vom Versicherer über die Eingehung von Alters- und Aussteuerversicherungsverträgen ausgestellten Urkunden als Assekuranzpolicen im Sinne des Tarifes zum Stempelgesetze vom 7. März 1822 anzusehen?
Bewirkt im Geltungsgebiete des Allgem. Landrechtes der Ehemann dadurch eine Rückgewähr des gesetzlich in seine Verwaltung gekommenen Vermögens seiner Ehefrau im Sinne des §. 3 Nr. 4 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879, daß er der Frau das von ihr eingebrachte bare Geld zum Zwecke des Ankaufes eines Grundstückes auf ihren Namen zurückgiebt?