Einwand des Schuldners gegen den Cessionar, daß dieser die cedierte Forderung dem Cedenten im Interesse des Schuldners bezahlt und die Zahlung in einem mit dem Schuldner geführten Kontokorrente diesem in das Debet gestellt und zu Saldierungen verwandt habe. Folgerung aus der Einsetzung eines Postens in das Kontokorrent, daß er dem Kontokorrentverhältnisse angehört. Konsumtion des einzelnen Debetpostens, auch wenn der Saldo sich in einem diesen Posten übersteigenden Betrage zu Lasten der Debetseite ergiebt. Gleiche Behandlung kontokorrentähnlicher Verhältnisse.
Begriff der Übergabe in Art. 306 H.G.B. Übergabe der Ware im Sinne dieses Artikels durch Aushändigung des vom detinierenden Spediteur auf den Namen des Erwerbers ausgestellten Lagerscheines an den Erwerber.
Vermag ein unter der Herrschaft des Genossenschaftsgesetzes vom 4. Juli 1868 erklärtes mündliches Einverständnis eines Genossenschafters mit der ihm namens des Genossenschaftsvorstandes abgegebenen mündlichen, übrigens unrichtigen Erklärung, er sei in der Mitgliederliste gestrichen und brauche sich nicht mehr schriftlich abzumelden, das Ausscheiden wirksam zu begründen, wenn der im Statute vorgesehene Beschluß der Genossenschafter, das Mitglied auszuschließen, nicht erfolgt ist und das Statut für eine Kündigung des Genossenschafters schriftliche Form vorschreibt?
Darf nach erfolgter Ansammlung des Reservefonds des Art. 185b H.G.B. (Reichsgesetz vom 18. Juli 1884) zu einem durch den Gesellschaftsvertrag auf mehr als den zehnten Teil des Aktienkapitales bestimmten Betrage der überschießende Betrag mittels Änderung des Gesellschaftsvertrages einer anderen Bestimmung zugeführt werden?
1. Kann der Remittent Eigentum am acceptierten Wechsel erwerben, bevor ihm derselbe ausgeantwortet ist, und dessen Herausgabe aus der Konkursmasse des Ausstellers fordern?
2. Wie ist die Frage zu beantworten, wenn das Wechselpapier zwar das Accept, aber noch nicht die Unterschrift des Ausstellers trägt? Darf diese Unterschrift nach Eröffnung des Konkurses ergänzt werden?
3. Kann der Gläubiger, welchem die Einsendung des Acceptes eines Kunden zur Anrechnung auf seine Vorschüsse avisiert war, die Herausgabe des bei dem Gemeinschuldner vor Eröffnung des Konkurses eingelaufenen Blankoacceptes fordern, wenn das der Unterschrift des Ausstellers entbehrende Papier an eigene Order lautet?
4. Welches örtliche Recht ist maßgebend für die Anweisung?
1. Begriff der Aktienzeichnung. 2. Zusicherung von Rechten auf den Bezug neuauszugebender Aktien vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 18. Juli 1884 zu Gunsten der ersten Zeichner.
Kann der Schuldner einer abgetretenen Forderung, der gegenüber der Klage des Cessionars mit einer von ihm zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung an den Cedenten auf Grund des §. 136 Abs. 2 C.P.O. zum besonderen Prozesse verwiesen worden ist, die Klage zum Zwecke der Geltendmachung der Gegenforderung mit Erfolg gegen den Cessionar richten?