Kann eine in der als "Entscheidungsgründe" bezeichneten Abteilung des Urteiles enthaltene Bemerkung als Ergänzung der unter der Überschrift "Thatbestand" gegebenen Darstellung angesehen werden?
1. Ist eine Berufung als unzulässig zu verwerfen, wenn in der Berufungsschrift die Ladung des Berufungsbeklagten nicht ausdrücklich enthalten ist?
2. Hat das Revisionsgericht zu prüfen, ob den Anforderungen des §. 479 C.P.O. genügt ist?
Inwiefern kann der Thatbestand des Urteiles dadurch widerlegt werden, daß das Sitzungsprotokoll eine Verlesung der vorbereitenden Schriftsätze beurkundet?
1. Gegenstand und rechtliche Natur des durch eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Mutung begründeten Rechtes.
2. Findet für die Klage des Muters gegen dritte Personen, welche der Mutung die Behauptung eines besseren Rechtes entgegensetzen (§. 23 a. a. O.), der dingliche Gerichtsstand nach §. 25 C.P.O. statt?
Steht das im §. 408 A.L.R. I. 5 vorgesehene Recht, von dem Vertrage wiederabzugehen, beiden Kontrahenten oder nur demjenigen zu, welchem die Leistung der Handlungen versprochen ist?