Kann ein Vertrag, wodurch der eine Kontrahent den anderen als Prokuristen engagiert, deshalb angefochten werden, weil der Engagierte es dem Prinzipale betrüglich verheimlicht hat, daß er sich in zerrütteten Vermögensverhältnissen befindet?
Welchen Einfluß hat es bezüglich einer vom Ehemanne über die im Art. 1429 Code civil vorgesehene Dauer abgeschlossenen Vermietung einer zum eheweiblichen Sondergute gehörigen Liegenschaft, wenn dem überlebenden Ehemanne der Nießbrauch an derselben vermacht ist?
Einfluß der Civilprozeßordnung auf das rheinpreußische Teilungsverfahren.
Ist die Geltendmachung der Rechtswohlthat des Art. 1483 Code civil von der Errichtung eines notariellen Inventares abhängig?
1. Sind Rechtshandlungen des Vormundes, welche der erforderlichen Genehmigung des Familienrates, bezw. des Gerichtes entbehren, als völlig wirkungslos anzusehen, oder finden auf dieselben die Vorschriften des Art. 1304 Code civil Anwendung?
2. Hat für die zehnjährige Verjährung des Art. 1304 Code civil der Rechtssatz: "quae temporalia sunt ad agendum, perpetua sunt ad excipiendum" Geltung?
1. Findet §. 14 K.O. Anwendung, wenn die Ehefrau des Gemeinschuldners Gütertrennung erwirkt und auf die Gemeinschaft verzichtet hat?
2. Begründet der Umstand, daß der Ehemann während Bestehens der Gütergemeinschaft eine Herausgabe eingezogen hat, welche der Frau wegen einer von ihren Eltern zwecks der Teilung bewirkten Übertragung von Grundstücken zustand, einen Ersatzanspruch derselben?
Können Miterben, solange der Nachlaß ungeteilt ist, ein zu demselben gehöriges Grundstück von dem Drittbesitzer, der sein Recht von einem Miterben herleitet, vindizieren?
1. Sind die Uferbesitzer als Eigentümer des Bettes und des Wasserlaufes der nicht schiff- und flößbaren Flüsse anzusehen?
2. Kann an dem Bette eines solchen Flusses eine Servitut durch Ersitzung erworben werden?
1. Gewährt Art. 1017 Code civil den Vermächtnisnehmern neben dem Absonderungsrechte (Art. 878) eine gesetzliche Hypothek auf die Nachlaßliegenschaften?
2. Gehen die Vermächtnisnehmer, welche die Eintragung des Absonderungsrechtes rechtzeitig (Art. 2111) bewirkt haben, in dem über den Erlös der Nachlaßliegenschaften eingeleiteten Kollokationsverfahren dem Nachlaßgläubiger vor, wenn derselbe den Erben als Schuldner angenommen hat? (Art. 879 Code civil.)