1. Begriff des "Verlustes" einer offenen Handelsgesellschaft.
2. Findet die Formvorschrift des bad. L.R.S. 784 über die Entsagung auf Erbschaften auch auf den von seiten eines Pflichtteilsberechtigten mittels Anerkennung des Testamentes zum Vollzuge erfolgenden Verzicht auf das Recht, die Minderung zu verlangen, Anwendung?
3. Anwendung des §. 5 des Anfechtungsgesetzes auf die Geltendmachung der Anfechtung im Wege der Replik.
Sind die Gläubiger schon dann durch einen nach der Zahlungseinstellung von dem Gemeinschuldner vorgenommenen Verkauf von Sachen benachteiligt, wenn der dafür gezahlte Kaufpreis nicht an die Konkursmasse gelangt?
Form der Eheschließung von Reichsangehörigen und deutschen Schutzgenossen in der Türkei. Anwendbarkeit des Satzes: "locus regit actum." Geltung und Inhalt der in der Türkei für die Eheschließung christlicher Nichtunterthanen der Pforte bestehenden gewohnheitsrechtlichen Normen.
Begriff des aus Grundbesitz, bezw. aus dem Betriebe eines Gewerbes herrührenden Einkommens im Sinne des §. 3 des Reichsgesetzes vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung.
Ist der bisherige Konkursverwalter legitimiert, Prozesse, die wegen bestrittener Masseforderungen anhängig sind, auch nachdem infolge des abgeschlossenen Zwangsvergleiches die Aufhebung des Konkursverfahrens ausgesprochen und in Wirksamkeit getreten ist, fortzuführen?
Wird durch die allseitige Anerkennung einer Konkursforderung im Prüfungstermine und die Eintragung dieser Anerkennung in die Konkurstabelle der vom Gemeinschuldner eingelegten Berufung gegen ein ihn zur Zahlung der Forderung verurteilendes Erkenntnis die rechtliche Wirkung entzogen?
Voraussetzung der Haftung aus der Auskunftserteilung oder Empfehlung. Welchen Einfluß hat hierauf das Bestehen einer Geschäftsverbindung zwischen dem Erteiler und dem Empfänger der Empfehlung? Kann der Kommissionär aus einer ihm erteilten Empfehlung einen Anspruch nur soweit geltend machen, als er durch die Empfehlung in seinem eigenen Vermögen beschädigt ist?
Ist ein Vollindossatar berechtigt, auf Grund des Vollindossamentes den Wechsel gegen den Acceptanten mit der Erklärung, das Vollindossament eines Vormannes sei in Wirklichkeit nur ein Prokuraindossament, als Bevollmächtigter dieses Vormannes einzuklagen?
1. Kann die Erfüllung einer bestehenden Verpflichtung aus §. 3 Nr. 2 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 angefochten werden?
2. Wie verteilt sich in solchem Falle die Beweislast?
Ist als Betriebs- oder Arbeiteraufseher im Sinne des §. 96 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 nur ein solcher Betriebsbeamter anzusehen, welcher vom Betriebsunternehmer angestellt ist?