Ist die Ehefrau in Prozessen, durch die der Kläger seine Befriedigung aus dem eingebrachten Vermögen der Ehefrau herbeiführen will, ohne Zuziehung des Ehemannes passiv legitimiert?
1. Welches örtliche Recht ist für die aus einem Beamtenverhältnisse entspringenden Ansprüche, bezw. für die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Rechtsweges maßgebend?
2. Begriff der Unzulässigkeit des Rechtsweges.
Ist eine Schadensersatzklage des Befrachters gegen den Verfrachter, welcher die Ware mit einem anderen als dem vertragsmäßig vereinbarten Schiffe an den Ort ihrer Bestimmung versandt hat, mit der Begründung zulässig, daß das vereinbarte Schiff untergegangen sei, mithin, wenn die Ware sich auf diesem befunden hätte, der Kläger die Summe bezogen haben würde, wofür er sie auf diesem Schiffe versichert hatte?
Hat der Enkel bei Beerbung seines Großvaters den Vorempfang seines verstorbenen Parens in den gesetzlichen Pflichtteil, welchen er aus dem Nachlasse des Großvaters anzusprechen hat, sich einrechnen zu lassen?
Haften nach den Grundsätzen der lex Aquilia mehrere Anstifter, welche durch unabhängig voneinander auf den Angestifteten wirkende Handlungen denselben zu einer schädigenden That bestimmt haben?
1. Passivlegitimation zur Erbschaftsklage. Ineidentfeststellungsklage zur Begründung der Passivlegitimation.
2. Simulierter Verpflegungsvertrag als Schenkung aufgefaßt.
3. Kann der Vertragserbe nach dem Tode des Erbgebers Veräußerungen, welche dieser unten Lebenden zur Vereitelung des vertragsmäßig eingeräumten Erbrechtes vollzogen hat, anfechten?
Bedeutung des von dem Schuldner bei einer ihm bewilligten Ermäßigung seiner Schuld abgegebenen sog. Verbesserungsversprechens. Inhalt und Umfang der Beweislast.
1. Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes im Falle der Vindikation einer Lebensversicherungspolice.
2. Insinuation bei gleichzeitiger Schenkung an Mehrere.
3. Welches örtliche Recht entscheidet über die Schenkungsform und über die Widerruflichkeit einer Schenkung wegen nachgeborener Kinder?
1. Wirkung eines zur Zahlung verurteilenden Erkenntnisses in betreff des Anspruches auf Cession der Klagerechte des Gläubigers.
2. Cessionsanspruch des auf die ganze Schuld belangten Solidarschuldners gegen den von ihm befriedigten Gläubiger.
3. Inwiefern kann der Cessionsberechtigte die Einrede des Dolus den Verfügungen entgegenhalten, durch welche der zur Cession einer hypothekarischen Forderung Verpflichtete den Wert der Hypothek vermindert hat?
4. Steht insbesondere diese Einrede im Falle des §. 41 des preußischen Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 dem Veräußerer zu, wenn der Gläubiger nach Kenntnisnahme von der Veräußerung die Priorität der abzutretenden Hypothek zu ihrem Nachteile verändert hat?