1. Ist von Stammgutserklärungen ein Wertsstempel nach der preuß. Verordnung vom 19. Juli 1867 in Verbindung mit §§. 2. 3 des preuß. Erbschaftssteuergesetzes von 1873 zu entrichten?
2. Beweislast im Falle der Zahlung des Stempels unter Vorbehalt.
Kann der Grundeigentümer, wenn das Grundstück infolge der von dem umgehenden Bergbaue drohenden Gefahr eine Verminderung des Sachwertes erlitten hat, hierfür auch außerhalb des im §. 150 des Allg. Berggesetzes vom 24. Juni 1865 vorgesehenen Falles der entzogenen Bebauungsgelegenheit vom Bergwerksbesitzer Schadensersatz beanspruchen?
Ist die letztwillige Anordnung des Großvaters, daß seine Enkel sich auf ihren Pflichtteil anrechnen lassen sollen, was ihr verstorbener Vater ihm schuldig geworden war, für die Enkel verbindlich?
Setzt der §. 564 A.L.R. I. 9 die Absicht voraus, durch das Anerkenntnis des erloschenen Rechtes die Wirkung der vollendeten Verjährung wieder zu beseitigen?
Ist ein Anwärter eines Fideikommisses (bevor er zur Succession gelangt) berechtigt, der Zwangsvollstreckung in zum Fideikommisse gehörige Gegenstände zu widersprechen?
Ist nach dem preußischen Gesetze vom 11. Juni 1874 über die Enteignung von Grundeigentum die Feststellungsklage in Ansehung eines aus der Enteignung befürchteten künftigen Schadens zulässig?
Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatze des einem Kinde durch Körperverletzung künftig entstehenden Schadens; findet dabei §. 117 A.L.R. I. 6 Anwendung?
1. Sind gegen die Klage aus einer Grundschuld Einreden wegen mangelnden Verfügungsrechtes des Klägers aus der Person seines Auktors nur dann unzulässig, wenn der Kläger die Grundschuld redlich erworben hat?
2. Rechtliche Bedeutung der Sekuritätscession.
3. Verweisung von Gegenforderungen gegen die Klage aus einer Grundschuld zur Verhandlung in getrenntem Prozesse.
Kann die Ehefrau, die sich eigenmächtig von dem Ehemanne trennt, von ihm fordern, daß er ihr das noch nicht vier Jahre alte Kind zur Aufsicht und Pflege herausgebe?